Im Personalwesen werden zunehmend elektronische Signaturen genutzt. Es ist wichtig, die verschiedenen Arten elektronischer Signaturen und die gesetzlichen Vorschriften zu beachten.
Arten von Unterschriften:
- Eigenhändige Unterschrift: Traditionell handschriftlich mit Kugelschreiber auf Papier.
- Pad-Signatur: Unterschrift auf einem Touchscreen-Tablet. Umstritten, ob dies als eigenhändige Unterschrift zählt. Es fehlt ein physisches Originaldokument, aber einige Experten akzeptieren es, wenn das Dokument sicher gespeichert wird und der Touchscreen von hoher Qualität ist.
Grundsätzlich sind Arbeitsverträge formfrei und können auf verschiedene Weise abgeschlossen werden, z.B. per E-Mail oder mit elektronischen Signaturen.
Ausnahmen: Lehrverträge müssen schriftlich geregelt sein und Abreden zur Überstundenvergütung und bestimmte Vereinbarungen unter Gesamtarbeitsverträgen oder Normalarbeitsverträgen können die schriftliche Form erfordern.
Fazit: Die meisten Arbeitsverträge brauchen keine bestimmte Form, aber es gibt wichtige Ausnahmen. Elektronische Signaturen sind oft ausreichend, aber die spezifischen gesetzlichen Anforderungen müssen beachtet werden.