Seit dem 1. Januar 2026 gelten neue Regelungen für den Lohnausweis. Sie sind erstmals auf die Lohnausweise für das Steuerjahr 2026 anzuwenden, also auf jene Lohnausweise, die im Jahr 2027 ausgestellt werden.
Entsprechend müssen Lohnbuchhaltung, Spesenreglemente und Pauschalen bereits für Abrechnungen ab dem 1. Januar 2026 angepasst werden.
1. Erhöhung der Fahrkostenpauschale
Die Pauschale für Geschäftsfahrten mit dem privaten Auto wird erhöht von CHF 0.70 auf CHF 0.75 pro Kilometer. Das betrifft mehrere Felder im Lohnausweis. Die Auszahlung des neuen Ansatzes ist auch dann erlaubt, wenn im bereits genehmigten Spesenreglement CHF 0.70/km erwähnt ist. Jedes Unternehmen muss für sich entscheiden, ob die höhere Pauschale bereits 2026 ausbezahlt wird.
2. Spesenreglemente müssen offiziell genehmigt sein
Die Wegleitung präzisiert, dass genehmigte Spesenreglemente inhaltlich den Mustervorlagen der Schweizerischen Steuerkonferenz entsprechen müssen.
3. Höhere Freigrenze für Naturalgeschenke und Vergünstigungen
Nicht zu deklarierende Leistungen wie z. B. Geschenke oder Zutrittskarten wurden erweitert. Die Jahresgrenze wird auf CHF 600 pro Jahr angehoben. Es ist noch offen, inwieweit die AHV bei den üblichen Naturalgeschenken die Grenze von CHF 500 auf CHF 600 anpasst.
4. Teilzeitbeschäftigung markieren
Der Vermerk „Teilzeitbeschäftigung” in Ziffer 15 des Lohnausweises ist für betroffene Arbeitnehmer obligatorisch und nicht nur erwünscht.
5. Aktuelle Adresse
In Feld H ist die vollständige und aktuelle Wohnadresse des Arbeitnehmers (Name, vollständiger Vorname und Adresse) zum Zeitpunkt der Ausstellung anzugeben.