Wenn jemand stirbt, wird sein Vermögen nach den Regeln des Erbrechts verteilt. Oft entstehen dabei Konflikte, weil der letzte Wille unklar ist oder nicht richtig festgehalten wurde. Wer also einem Freund oder einer Freundin etwas hinterlassen möchte, sollte das genau und rechtlich korrekt regeln.
Erbschaft
Wer als Erbe eingesetzt wird, tritt rechtlich an die Stelle der verstorbenen Person. Das bedeutet: Erben erhalten nicht nur Vermögen, sondern übernehmen auch Schulden. Mehrere Erben bilden eine Erbengemeinschaft, und hier entstehen oft Streitigkeiten, weil alles gemeinsam entschieden werden muss.
Vermächtnis oder Legat
Ein Vermächtnis ist einfacher: Eine Person erhält einen bestimmten Gegenstand oder Geldbetrag, ohne Erbe zu werden. Zum Beispiel kann man im Testament festhalten: «Mein bester Freund soll meine Gitarre erhalten.»
Der Freund wird dann nicht Teil der Erbengemeinschaft, sondern hat nur einen Anspruch auf diesen Gegenstand.
Fazit: Unterscheiden Sie in Ihrem Testament klar zwischen Erbschaft und Vermächtnis. Verwenden Sie die Verben «vererben» und «vermachen» präzise, um Missverständnisse zu vermeiden. Achten Sie zudem darauf, dass die Pflichtteile von Ehepartnern und Kindern gewahrt bleiben. Werden diese verletzt, kann der Anspruch des Vermächtnisnehmers entsprechend gekürzt oder ganz aufgehoben werden.