Wer aus dem Ausland geschäftlich in die Schweiz reist, egal ob Angestellter, Beamter oder Selbstständiger, braucht in der Regel eine sogenannte A1-Bescheinigung. Sie zeigt, dass die Person weiterhin in seinem Heimatland sozialversichert ist und nicht in das Schweizer System wechselt. Diese Bescheinigung sollte vor der Reise beantragt und bei Kontrollen vorgezeigt werden können. Ausnahmsweise kann sie bei kurzfristigen oder kurzzeitigen Dienst- oder Geschäftsreisen von bis zu sieben Tagen im Bedarfsfall auch nachträglich beantragt werden.
Zwar gibt es keine Pflicht, sie immer bei sich zu haben, aber gerade in der Schweiz wird genau kontrolliert, unter anderem zur Vermeidung von Schwarzarbeit. Deshalb ist es empfehlenswert, die A1-Bescheinigung rechtzeitig zu organisieren, auch bei kurzen Besuchen. Bei Arbeitsunfällen kann sie zudem entscheidend sein, um Leistungen zu erhalten.